6. Reiserücktritt und Kündigung durch den Veranstalter:
Wir können vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den
Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise
ungeachtet unserer Abmahnungen nachhaltig stört, oder wenn er sich in
solchem Maße
vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt
ist. Ist ein Teilnehmer aufgrund einer Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit
einer Unternehmung nicht gewachsen, gilt Gleiches. Wir treten vom Vertrag bis
eine Woche vor Reiseantritt zurück, wenn eine
ausgeschriebene oder behördlich festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht
erreicht wird.
7. Kündigung infolge höherer Gewalt:
Wird die Reise bei Vertragsabschluss infolge nicht vorhersehbarer
höherer
Gewalt erheblich erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder ist die
Sicherheit der Kunden nicht mehr gewährleistet, so können nach Prüfung
einer eventuellen zeitlichen Verlegung, sowohl Sie als auch wir den Vertrag
kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn aus zuvor genannten Gründen
erhalten Sie den gezahlten Reisepreis zurück. Ein weiterer Anspruch besteht
nicht. Ergeben sich die zuvor genannten Gründe nach Antritt der Reise,
kann der Reisevertrag nach einer eventuellen zeitlichen Verlegung von beiden
Seiten gekündigt werden. Wird der Vertrag
gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur
Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene
Entschädigung verlangen!
8. Haftung, Haftungsbeschränkung:
Wir erbringen die vertraglich vereinbarten Reiseleistungen
mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Bei allen Unternehmungen
erfolgt die Teilnahme
auf eigene Gefahr; der Veranstallter übernimmt keinerlei Haftung. Die
Gebühr
umfasst ausschließlich Führung und Einweisung. Wir beschränken
unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf den dreifachen Reisepreis.
Wir haften nicht für Leistungsstörungen in Zusammenhang mit Leistungen,
die als Fremdleistungen von uns lediglich vermittet werden. Hierbei haben die
Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters Gültigkeit.
9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:
Ist oder wird eine der Bestimmungen des Reisevertrages ganz
oder teilweise unwirksam, so hat dies nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Reisevertrages
zur Folge.
Wir sind vielmehr berechtigt, die unwirksame Bestimmung durch diejenige
zulässige Regelung zu ersetzen, die den Zweck der unwirksamen Bestimmung
am weitgehensten erreicht.
10. Gerichtstand:
Gerichtsstand für beide Seiten ist unser Sitz.
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Bankverbindung:
Raiba Aschau i. Ch. | BLZ: 711 628 04
Konten: Natur Pur 35 300; Hochseilgarten 18 775
Kontakt: Natur Pur / Chiemgauer Hochseilgarten
Michael Paul | Am Beerweiher 4 | 83229 Aschau i. Chiemgau
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